Archiv der Kategorie: Off Topic

tl;dr – tl;dl?

An die ‘These’ der tl;dr-generation: ‘too long, didn’t read’ [1] anknüpfend möchte ich fragen, ob sich nicht auch schon die tl;dl-generation herausgebildet hat – ‘too long, didn’t listen’ (im Bereich des akademisches Unterrichts, nicht der Musik). Hat der Umgang mit Informationsschnipsel und auch die immer kürzer werdende Aufmerksamkeitsspanne nun auch ein Ausmass erreicht, das sich mit tl;dr gleichsetzen lässt? Verschiedene Veranstaltungen, die sich nach dem Zeitschema 55-5 (55 Minuten Vermittlung etc. und 5 Minuten Pause) richten, werden öfter als zu lange kritisiert. Es ist mein subjektiver Eindruck, dass die Aufmerksamkeitsspanne für das Zuhören in ähnlichem Masse abgenommen hat, wie das Vermögen längere Texte zu lesen. Das würde bedeuten, dass die Informationsaufnahme der Zuhörenden bei Referaten / Vorträgen / Vorlesungen etc. im Bereich von 5 bis allerhöchstens 10 Minuten liegen würden und dass dann eine Pause nötig wäre. Das Zeitschema wäre dann 10-5, wobei fraglich ist, ob fünf Minuten Pause zur Regeneration genügen. Hat sonst jemand ähnliche Beobachtungen gemacht? Gibt es fundierte Untersuchungen, die meinen Eindruck bestätigen oder widerlegen? Eine vertiefte Auseinandersetzung wäre spannend, …

Aber nicht jetzt. tl;sf (too long; sore fingers)

[1] Siehe dazu bspw.: Baron, Naomi S.: The Plague of tl;dr, in: The Chronicle of Higher Education, 09.02.2015. URL: http://chronicle.com/article/The-Plague-of-tl-dr/151635/, Stand: 07.04.2015; Nielsen, Jakob: F-Shaped Pattern For Reading Web Content, Articles, NN/g Nielsen Norman Group, 17.04.2006, URL: http://www.nngroup.com/articles/f-shaped-pattern-reading-web-content/, Stand: 07.04.2015.

Sonderbundskrieg – ein Bürgerkrieg?

In letzter Zeit wurde ich mehrfach auf schriftliche und mündliche Aussagen aufmerksam, die den Schweizer Sonderbundskrieg als Bürgerkrieg bezeichneten. Das ist jedoch nicht korrekt und bedarf einer Korrektur resp. einer Abschwächung.

Deshalb veröffentliche ich hier meine Hausarbeit zum Thema ‘Inwiefern lässt sich der Sonderbundskrieg als Bürgergrieg bezeichnen?’, die ich im Rahmen meiner Lizentiatsprüfungen an der Universität Zürich erarbeitet habe und deren Kernaussagen ich weiterhin vertrete.

Zusammenfassung:
Untersucht wurde die Problematik, inwieweit der Sonderbundskrieg überhaupt als Bürgerkrieg bezeichnet werden kann, unter den vier Aspekten ‘Schweizerischer Staatenbund’, ‘Ausland’, ‘Militär’ und ‘Religion’. Innerhalb des 1815 geschlossenen Staatenbundes ist der Krieg nicht als Bürgerkrieg zu bezeichnen, weil sich souveräne Staaten gegenüberstanden. Hingegen wurde von den Signatarmächten des Wiener Kongresses die ‘Schweiz’ als Gesamtstaat konzipiert und auch als solcher behandelt, weshalb aus Sicht des Auslands der Sonderbundskrieg einen Bürgerkrieg darstellte. Aus militärischer Perspektive ist die Beurteilung nicht eindeutig, denn zwar kämpften zwei Parteien um die Macht in einem gemeinsamen Staat, hingegen sprechen die Souveränstaatsargumentation und die Führung eines lediglich auf Machtdemonstration begrenzten Krieges gegen die Verwendung des Bürgerkriegsbegriffs. Aus religiöser Sicht kann der Sonderbundskrieg als Glaubenskrieg bezeichnet, darf aber keinesfalls darauf reduziert werden, da die Kriegsparteien keine konfessionelle Einheit darstellten.

Der Sonderbundskrieg kann als Bürgerkrieg bezeichnet werden, wenn der Staatenbund von 1815 als Gesamtstaat mit einer superioren Bundesgewalt betrachtet wird und nicht als Zusammenschluss souveräner Staaten. Der Sonderbundskrieg kann jedoch auch nicht als Bürgerkrieg bezeichnet werden, denn es fehlen bedeutende Kriterien der Definition von ‘Bürgerkrieg’ und auch die militärischen und religiösen Konfrontationslinien waren nicht eindeutig.

Informationen zur Arbeit:
Rahmenbedingungen: 72 Stunden Zeit, 15 Seiten Umfang
Note: 4,5
Begründung: Die Frage wurde nicht beantwortet; der Umfang wurde nicht eingehalten. Replik: Die Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden; Missverständnis bzgl. Umfang, es wurde von 15 Seiten Inhalt (ohne einleitende Teile und Anhänge) ausgegangen und nicht gesamthaft.

Anpassung Urheberrechtsgesetz

In der Schweiz wird zurzeit das Urheberrechtsgesetz (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/) überarbeitet resp. ‘modernisiert’ (Unterlagen Modernisierung URG). Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft folgt einigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12 ) und ergänzt diese um weitere Punkte. Verleger, Urheber, Nutzer, Gedächtnisinstitutionen und auch der Gesetzgeber sind sich in zwei Sachen einig: dass das Schweizer Urheberrechtsgesetz (Bundesgesetz 231.1) zu modernisieren ist und dass Urhebern angemessene Entschädigungen zustehen. Anpassung Urheberrechtsgesetz weiterlesen

Ein Bild sagt mehr…

Kürzlich bin ich auf ein Bild gestossen, das sehr gut visualisiert, in welchem Dilemma die (Geschichts-)Wissenschaft an vielen Universitäten sich befindet:

SchreibmaschineZwar wollen wir die digitalen (0 und 1) Möglichkeiten nutzen, sind aber oft an bestehende Restriktionen und Vorgaben gebunden, welche auf analogen Publikationsformen (Papierblatt) beruhen.

Diese Problematik wurde auf verschiedenen Veranstaltungen und in diversen Beiträgen diskutiert, weshalb auf weitere Ausführungen verzichtet wird. Aber das Bild musste hier publiziert werden, weil es das Thema pointiert darstellt.

Bild: PANTOGRAPH